Dann verwirklichen Sie Ihre Berufung und setzen Sie Ihre Ideen in die Tat um!
Bringen Sie sich aktiv als selbständige Kindertagespflegeperson in die Betreuungslandschaft von Potsdam ein! Nutzen Sie die fachliche Beratung, die regelmäßigen Fortbildungsangebote sowie eine attraktive Finanzierung Ihrer Tätigkeit durch die Landeshauptstadt Potsdam.
Als fachlicher und administrativer Kooperationspartner unterstützt Sie FidL während Ihrer Tätigkeit als "Anker im Hintergrund".
Pflegeerlaubnis
Sie benötigen für die gewerbliche Betreuung von Kindern eine Pflegeerlaubnis. Diese erteilt die zuständige Aufsichtsbehörde (in der Landeshauptstadt Potsdam: Fachbereich Kinder, Jugend und Familie). Die Erlaubnis wird regelmäßig erteilt, wenn die persönliche, fachliche und räumliche Eignung vorliegt.
Nachweis der fachlichen Eignung
Qualifikation
Sie müssen einen Qualifikationsnachweis gemäß der Tagespflegeeignungsverordnung vorlegen. Sollten Sie keine pädagogische Ausbildung absolviert haben, erlangen Sie die Grundqualifikation in einem Lehrgang. Fachkräfte aus dem pädagogischen Bereich benötigen in Abstimmung mit der Aufsichtsbehörde nur einen verkürzten Lehrgang.
Pädagogische Konzeption
Vor Beginn der Tätigkeit ist die pädagogische Konzeption der Aufsichtsbehörde zur Prüfung vorzulegen. Diese dient der Dokumentation Ihrer künftigen Arbeitsweise (siehe auch Grundsätze der elementaren Bildung) und wirkt gleichzeitig als Qualitätsnachweis. Eine Richtlinie zur Erstellung einer pädagogischen Konzeption der Landeshauptstadt Potsdam finden Sie nachstehend.
Diverse Fortbildungen / Nachweise
Neben einem ärztlichen Attest, das die Tätigkeit als Tagespflegeperson bescheinigt, sind weitere Nachweise wie z.B. Erste-Hilfe-Kurs am Kleinkind erforderlich.
Ihre Eignung wird unter anderem über ein beizubringendes erweitertes behördliches Führungszeugnis geprüft.
Nachweis der räumlichen Eignung
Die FidL-Tagespflegepersonen betreuen in der Regel in angemieteten Gewerberäumen in Potsdam. Der Nachweis zur Eignung der räumlichen Voraussetzungen erfolgt durch eine Vor-Ort-Begehung mit der Aufsichtsbehörde. Dabei werden u.a. Innen- und Außenspielflächen, Lichteinfall, Belüftung, Gefahrenquellen und Zugänglichkeit geprüft.
Nutzen Sie die Gelegenheit und lassen Sie sich vom Tagespflegemanagement der Landeshauptstadt Potsdam beraten. Die MItarbeiterInnen werden Ihnen wertvolle Tipps für den Start als selbständige Tagespflegeperson geben.
Weitere Informationen können Sie auch über FidL erhalten. Wenden Sie sich dazu bitte an die Kindertagespflege-Fachberaterin Annika May.
Eine vorherige Terminanmeldung erleichtert in beiden Varianten die zielgerichtete Beratung.
Richtlinie zur Ausgestaltung der Kindertagespflege in Potsdam