FAQ
Kita
Wie ist die Gruppenstruktur?
Die Anzahl der Kinder in den sieben Gruppen im FidL-Kinderhaus Fridolin, sieben Gruppen im FidL-Kinderhaus Pipapo und den drei Gruppen im FidL-Kinderhaus Pittiplatsch richtet sich nach dem Kindertagesstättengesetz (KitaG).
Über welche Kapazitäten verfügen die Einrichtungen?
Im FidL-Kinderhaus Fridolin stehen 84, im FidL-Kinderhaus Pittiplatsch 28 und FidL-Kinderhaus Pipapo 124 Betreuungsplätze zur Verfügung. Darüber hinaus betreut FidL mehrere Tagespflegepersonen, die momentan ca. 130 Plätze bereithalten.
Wie steht es um die Gebäude und deren Ausstattung?
Die Stadtvilla im Potsdamer Norden in der Alleestraße, in dem das Kinderhaus Fridolin untergebracht ist, wurde 2009/2010 aufwendig saniert, modernisiert und in ihrer Ausstattung erneuert. Mit dem Kinderhaus Pittiplatsch steht Babelsbergern Familien ein in 2006 saniertes Weberhaus in Alt Nowawes mit neuwertiger Einrichtung zur Verfügung.
Das FidL-Kinderhaus Pipapo in Fahrland wurde 2019/20 erbaut und vollständig kindgerecht ausgestattet.
Wie lange kann ich mein Kind täglich betreuen lassen?
Im FidL-Kinderhaus Fridolin wird eine Betreuungszeit von 7.00 Uhr bis 17 Uhr ohne Sommerschließzeit angeboten.
Unser FidL-Kinderhaus Pittiplatsch ist von 7.30 bis 17.00 Uhr geöffnet – es gibt in den Sommerferien für zwei Wochen eine Schließzeit.
Das FidL-Kinderhaus Pipapo betreut die Kinder von 7.00 bis 17.00 Uhr.
An den Brückentagen, zwischen dem letzten Arbeitstag vor Heilig Abend und dem ersten Arbeitstag nach Neujahr sowie an fünf Fortbildungstagen bleiben die FidL-Kinderhäuser geschlossen.
Mit den Tagespflegepersonen vereinbaren Sie diese Zeiten individuell.
Wozu benötige ich den Rechtsanspruch und warum ist er so wichtig?
Über den von der Stadt Potsdam erteilten Rechtsanspruch bemisst sich der Stellenschlüssel für das pädagogische Personal der Einrichtungen. Gemäß § 1 KitaG besteht ein Rechtsanspruch auf Erziehung, Bildung, Betreuung und Versorgung in Kindestageseinrichtungen. Der Umfang dieses Rechtsanspruchs wird durch die tägliche Arbeitszeit der Sorgeberechtigten und den Fahrweg zur Arbeitsstätte begrenzt. Er muss beim Kita-Tipp der Stadt Potsdam beantragt und beschieden werden.
Ausnahme: Kinder über ein Jahr mit Hauptwohnsitz in Potsdam und der Mindestbetreuungszeit von 6 Stunden täglich benötigen keinen Rechtsanspruchsbescheid.
Wer betreut meine Kinder? Haben die Kinder auch männliche Bezugspersonen?
In pädagogischen Teams der Einrichtungen arbeiten pädagogischen Fachkräften mit unterschiedlichen Ausbildungen und Qualifizierungen. Unsere Teams können aus staatlich anerkannten Erziehern, Facherziehern, Heilerziehungspflegern, Kindheitspädagogen und Erziehungswissenschaftlern bestehen. Die Teams setzen sich sowohl aus weiblichen wie auch männlichen Beschäftigten zusammen.
Wie sieht ein typischer Alltag im Kinderhaus aus?
Einen Tagesablauf finden Sie auf den Konzept-Seiten der Einrichtungen: Kinderhaus Fridolin, Kinderhaus Pittiplatsch oder Kinderhaus Pipapo.
Gibt es eine Eingewöhnungszeit für mein Kind?
Wir gestalten die Eingewöhnungszeit nach dem Berliner Eingewöhnungsmodell (Hier gelangen Sie zu weiteren Informationen dazu).
Welche Aktivitäten werden mit den Kindern im Alltag unternommen?
Bei angemessenem Wetter, unternehmen wir verschiedene Aktivitäten in der grünen näheren Umgebung. Schwerpunkt ist dabei das bewusste Erleben der Natur, Umgebung und historischen Stätten.
Verändert sich die Gruppenstruktur meines Kindes bis zur Einschulung?
Jährlich „wandern“ die Kinder gemäß ihres Entwicklungsstandes in die nächste Gruppe. Dies ist Teil des pädagogischen Konzepts, da so jedes Kind entsprechend seiner Fähigkeiten individuell gefördert werden kann.
Elternbeiträge / Essensgeld
Wie berechnet sich der Elternbeitrag?
Die Höhe der Elternbeiträge wird gemäß § 17ff. KitaG nach dem Elterneinkommen, der Zahl ihrer unterhaltsberechtigten Kinder sowie dem vereinbarten Betreuungsumfang gestaffelt. Die Bemessungsgrundlage für die Elternbeiträge sind demnach
- der Umfang der vereinbarten Betreuungszeit (6, 7, 8, 9 oder 10 Stunden täglich – entspricht in der Regel dem Rechtsanspruch)
- das anrechnungsfähige Jahreseinkommen der Eltern
Für die Beitragshöhe gilt die jeweilige Anlage zur FidL-Beitragsordnung. Haben Zahlungsverpflichtete mehrere unterhaltsberechtigte Kinder, so verringert sich der Elternbeitrag ausgehend von der Elternbeitragstabelle für Eltern mit einem Kind um jeweils 20 Prozent pro Kind.
Näheres regelt die FidL-Beitragsordnung.
Was zählt zum Elterneinkommen?
Zum Elterneinkommen gehören insbesondere:
- Einkünfte aus
nichtselbständiger Arbeit - positive Einkünfte aus selbständiger Arbeit, Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb
- Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung, Kapitalvermögen
- Sonstige Einkünfte (z.B. Weihnachts- und Urlaubsgeld) sowie
Sonstige Einnahmen (Geldbezüge, unabhängig davon, ob sie steuerpflichtig oder steuerfrei sind, die die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit erhöhen):
- Entgeltersatzleistungen, Überbrückungs?/ Insolvenzgeld, Eingliederungshilfe, Leistungen nach dem SGB II, XII, AsylbLG
- Renten (einschl. Halbwaisenrenten)
- Kranken-, Mutterschaftsgeld und Zuschuss zum Mutterschaftsgeld, Verletzten-, Übergangs-, Versorgungskrankengeld
- Elterngeld nach dem BEEG, unter Berücksichtigung des § 10 BEEG
- Leistungen nach dem WSG, dem Wehrgesetz, Zivildienstgesetz, BGSG, BBesG auch Auslandszuschlag und Auslandskinderzuschlag
- Wohngeld
- Unterhaltsleistungen an den Erziehungsberechtigten und das Kind
- Vorruhestandsgeld, Ausgleichsgeld
- Abfindungen
- wegen Geringfügigkeit pauschal vom Arbeitgeber versteuerte Bezüge, Renten
- der nicht der Ausbildung dienende Teil der BAföG-Leistungen
- sonstige Einkünfte
Bei der Berechnung und Festlegung des Elternbeitrages ist das aktuelle Einkommen maßgeblich.Zum Zeitpunkt des Vertragsbeginns oder zum Zeitpunkt der Arbeitsaufnahme nach der Elternzeit oder anderer Einkommensunterbrechungen ist hilfsweise Einkommen die Summe der positiven Jahresbruttoeinkünfte der Kostenbeitragspflichtigen des letzten Kalenderjahres – falls keine aktuelleren Nachweise verfügbar sind. Ist der vorgelegte Nachweis nicht geeignet, ist das Zwölffache des Einkommens des letzten Monats bzw. nach (Wieder-) Arbeitsaufnahme des ersten Monats mit vollem Einkommen zugrunde zu legen.
Bei Selbständigen, die noch keinen aktuellen Einkommensteuerbescheid erhalten haben, ist vom Ergebnis der GuV, der Bilanz oder alternativ des BAB, von Bescheinigungen des Steuerberaters oder von einer Einkommensselbsteinschätzung auszugehen.
Änderungen der familiären und wirtschaftlichen Verhältnisse im laufenden Kita-Jahr sind FidL unaufgefordert zu melden.
Näheres regelt die FidL-Beitragsordnung.
Was wird nicht zum Elterneinkommen gerechnet?
Nicht zum Einkommen gehört das Kindergeld für das zu betreuende Kind. Das Elterngeld bleibt bis 300 Euro pro Kind und Monat anrechnungsfrei – in Fällen der Verdopplung des Auszahlungszeitraumes bei Halbierung der Auszahlungssumme sind es 150 Euro pro Kind und Monat.
In Abzug gebracht werden können:
– Kindergeld,
– Kinderzuschlag gemäß § 6 a Bundeskindergeldgesetz,
– Unterhalt für Geschwisterkinder (wenn nicht als Zählkind in der Geschwisterkind-Regelung berücksichtigt),
– BAföG-Leistungen (soweit Darlehen),
– Bildungskredite,
– Leistungen nach dem Bundesentschädigungsgesetz,
– Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz,
– Leistungen nach dem SGB VIII sowie
– Sitzungsgelder für Abgeordnete und Entschädigungen für ehrenamtliche Tätigkeiten.
Bei nichtselbständiger Tätigkeit werden Werbungskosten abgezogen. Diese können durch zum Zeitpunkt der Berechnung aktuell vorliegenden Steuerbescheid nachgewiesen werden, betragen jedoch mindestens die Höhe des jeweils geltenden steuerlichen Arbeitnehmer-Pauschbetrages. Der Abzug erfolgt automatisch durch eine Kürzung der jährlichen Einkünfte um einen Pauschbetrag in Höhe von 1.000 €.
Ein Ausgleich von positiven Einkünften mit Verlusten aus anderen Einkunftsarten und mit Verlusten des zusammen veranlagten Ehegatten ist nicht zulässig.
Von den meisten Einkünften wird ein pauschaler Abschlag von 25 von Hundert vorgenommen (Sozialversicherungslast). Der Abzug erfolgt nur, wenn die Leistung tatsächlich anfällt bzw. das monatliche Bruttoeinkommen über 450,00 € liegt. Bei Beamten oder Mandatsträgern erfolgt danach ein Zuschlag von 10 Prozent.
Näheres regelt die FidL-Beitragsordnung.
Erhalte ich monatlich Rechnungen?
Es wird einmal pro Jahr eine Berechnung im Rahmen der Überprüfung der Elternbeitragshöhe erstellt. Bei Neuaufnahmen erfolgt die Berechnung mit dem Beginn der Betreuung.
Weitere Berechnungen werden nur bei Veränderungen der Elternbeitragshöhe (z.B. Änderung Stundenumfang oder der wirtschaftlichen Verhältnisse der Eltern, Kind wird 3 Jahre alt) sowie beim Zukauf von zusätzlichen Leistungen erstellt.
Die Berechnungen werden grundsätzlich per E-Mail passwortgeschützt zugestellt.
Gibt es eine Essensgeldpauschale?
Für die FidL-Kinderhäuser: Ja, das Essengeld wird – entsprechend einer Kalkulation – den Eltern in einer monatlichen Pauschale in Rechnung gestellt. Der Monat August wird hier nicht in Rechnung gestellt zum Ausgleich für Urlaub und Krankheit.
In der Tagespflege vereinbaren Sie dies individuell mit der Tagespflegeperson.
Wie hoch ist die Essengeld-Pauschale?
Für die FidL-Kinderhäuser:
Das Kind erhält in der Einrichtung Frühstück, Obstpause, kalte und warme Getränke wie Tee, Wasser und Milch, eine kindgerechte warme Mittagsmahlzeit sowie Vesper. Eingeschlossen sind Obst- und Gemüseanteile, die zur Vesper und/oder Obstpause gereicht werden. Die Speisen werden täglich frisch vom FidL-Versorgungsteam zubereitet. Das monatliche Essengeld beläuft sich auf 50 € und umfasst die Mittagsversorgung. Frühstück, Obstpause, Getränke sowie Vesper sind Bestandteil des Elternbeitrags.
Für die Kindertagespflege:
Das Essengeld wird zusammen mit dem Elternbeitrag von der Landeshauptstadt Potsdam in Rechnung gestellt.
Ansprechpartner
Wie erreiche ich die ErzieherInnen in den Einrichtungen?
Dafür stehen Ihnen verschiedene Wege zur Verfügung. Bevor Sie anrufen, bedenken Sie bitte, dass unsere pädagogischen Fachkräfte regelmäßig in der Betreuung der Kinder tätig sind. Schreiben Sie am besten eine E-Mail an team-kfr(bei)fidl(punkt)de (Fridolin), team-kpi(bei)fidl(punkt)de (Pittiplatsch) oder team-kpp(bei)fidl(punkt)de (Pipapo). Auf den jeweiligen Internetseiten (FidL-Kinderhaus Fridolin, FidL-Kinderhaus Pittiplatsch bzw. FidL-Kinderhaus Pipapo) finden Sie die Telefonnummern der Kinderhäuser.
Wer hilft mir weiter, wenn ich eine Frage zum Auswahlprozess habe?
Frau Tatajana Strübing ist in der FidL-Geschäftsstelle Ihre kompetente Ansprechpartnerin: 0331 86750087.
An wen wende ich mich, wenn ich Fragen zur Abrechnung habe?
Frau Tatajana Strübing ist in der FidL-Geschäftsstelle Ihre kompetente Ansprechpartnerin: 0331 86750087.
Aufnahme
Wie kann ich mein Kind anmelden?
Für die Einrichtungen des Trägers wurde ein einheitliches Aufnahmesystem entwickelt. Weitergehende ausführliche Informationen finden Sie auf den Aufnahme-Seiten des FidL-Kinderhauses Fridolin, des FidL-Kinderhauses Pittiplatsch, des FidL-Kinderhaus Pipapo und der FidL-Kindertagespflege. Falls Sie einen Platz bei einem anderen Träger gefunden haben, informieren Sie uns bitte über die Rücknahme des Aufnahmeantrages.
Gibt es Fristen bei der Aufnahme zu beachten?
Es sind keine Fristen zu beachten.
Ich benötige einen Platz vor dem 1. September - ist das möglich?
Es bestehen keine Fristen.
Gibt es Wartelisten?
Bei FidL gibt es keine Wartelisten. Die Platzvergabe erfolgt durch die jeweiligen Kinderhäuser. Alle Kinder werden gleichbehandelt.
Als kleiner Tipp: Nutzen Sie unsere Angebote auf Besichtigung der Kinderhäuser im Rahmen von Elternrunden. Sie können so am einfachsten feststellen, ob die pädagogische Konzeption und Ihre Bedürfnisse zueinander passen.
Muss der Rechtsanspruch mit dem Aufnahmeantrag vorliegen?
Gemäß § 1 KitaG besteht ein Rechtsanspruch auf Erziehung, Bildung, Betreuung und Versorgung in Kindestageseinrichtungen. Der Umfang dieses Rechtsanspruchs wird durch die tägliche Arbeitszeit der Sorgeberechtigten und den Fahrweg zur Arbeitsstätte begrenzt.
Er wird durch die Personensorgeberechtigten beim Kita-Tipp der Landeshauptstadt Potsdam beantragt und wird dort beschieden. Falls Sie noch keinen Rechtsanspruch beantragt haben, geben Sie im Aufnahmeantrag bitte den voraussichtlichen regelmäßigen Betreuungsumfang an.
Im Fall der Aufnahme ist ein aktueller Rechtsanspruchsbescheid (nicht älter als sechs Monate) im Original vorzulegen.
Verpflegung
Was bekommt mein Kind zu essen?
Das Ernährungskonzept in den FidL-Kinderhäusern sieht vor, dass wir den Kindern zum Frühstück, zum Mittagessen und zur Nachmittagsmahlzeit eine ausgewogene, gesunde Mischkost anbieten. Hier orientieren wir uns an dem Konzept von OptimiX (Optimierte Mischkost), das zur Sicherstellung einer gesunden Ernährung von Kindern und Jugendlichen vom Forschungsinstitut für Kinderernährung in Dortmund (FKE) entwickelt wurde. Dieses Ernährungskonzept entspricht den heutigen wissenschaftlichen Erkenntnissen und basiert auf D-A-CH-Referenzwerten für die Nährstoffzufuhr.
Wird mein Kind satt?
In der Optimierten Mischkost sind fünf Mahlzeiten vorgesehen: erstes Frühstück, Mittagessen und Abendessen sind die Hauptmahlzeiten, zweites Frühstück und Nachmittagsmahlzeit sind Zwischenmahlzeiten. Jede einzelne Mahlzeit hat in der optimierten Mischkost eine spezielle Bedeutung für die Versorgung mit Nährstoffen und ist auch für Kinder mit hohem Energiebedarf sättigend.
Wie viel Zucker und Fett ist in Speisen und Getränken?
Wir achten darauf ihre Kinder zucker-und fettreduziert zu versorgen. Das heißt reichlich pflanzliche Lebensmittel und Getränke, mäßig tierische Lebensmittel und sparsam fettreiche Lebensmittel und Süßwaren. Geeignete Getränke wie Wasser, ungesüßte Früchte- oder Kräutertees und verdünnte Fruchtsäfte stehen den Kindern den ganzen Tag zur Verfügung. Dabei unterstützen uns unsere Lieferanten aus der Region Apetito, Werder Frucht und die Landbäckerei Kühnbaum.
Gibt es feste Essenszeiten?
Ja, diese finden Sie in der nachfolgenden Übersicht für das Kinderhaus Fridolin
| Kinder bis 2 Jahre (Gartenhaus) | Kinder ab 2 Jahre (Villa) | |
| Frühstück | 8.30 Uhr | 8.15 Uhr |
| Obstpause | 9.30 Uhr | 9.30 Uhr |
| Mittag | 11.00 Uhr | 11.00 Uhr |
| Vesper | 14.30 Uhr | 14.30 Uhr |
In den anderen FidL-Kinderhäusern Pipapo und Pittiplatsch gelten ähnliche Zeiten wie im FidL-Kinderhaus Fridolin.
Mein Kind ist Allergiker, wird das zum Problem?
Nein überhaupt nicht, Kinder mit Lebensmittelunverträglichkeiten werden bei uns entsprechend der Vorgaben versorgt – vorausgesetzt, dass unsere Küche dies leisten kann.
FidL?!
Ist FidL eine Abkürzung?
Ja, FidL steht für den Verein Frauen in der Lebensmitte. Unter diesem Namen gründeten engagierte Damen Anfang der 90er Jahre, die sich selbst in ihrer (gefühlten) Lebensmitte befanden, dem jetzigen Träger. Der Träger ist in der Rechtsform der gemeinnützigen Gesellschaft mit beschränkter Haftung organisiert. FidL ist als gemeinnützig und mildtätig anerkannt. Seit 1993 ist er Träger der freien Jugendhilfe. Wir engagieren uns in Netzwerken und Kooperationen. So sind wir Mitglied im Paritätischen Wohlfahrtsverband.
Wie kann man FidL unterstützen?
Wir freuen uns über jede Hilfe, um unsere innovative Arbeit in den Bildungseinrichtungen und an Projekten weiter erfolgreich fortführen zu können. Dies kann eine Geld- oder Sachspende sein. Wir freuen uns aber auch über ein langfristiges Engagement von lokalen/regionalen Unternehmen und Institutionen. Kreative Ideen und Anregungen sind auch gern gesehen.
Wie werde ich regelmäßig über Neuigkeiten informiert?
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